Kirchenmusik steht im Dienst der Verkündigung und zwar sowohl die liturgische Kirchenmusik als Bestandteil eines Gottesdienstes als auch die Kirchenmusik im geistlichen Konzert. Die Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils bezeichnet den Stellenwert der Kirchenmusik "ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und wesentlichen Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht" (Art. 112). Die Kirche ist der Pflege der geistlichen Musik verpflichtet, denn es stellt "die überlieferte Musik der Gesamtkirche einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar", der "mit größter Sorge bewahrt und gepflegt werden soll" (LK 112 und 114).
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![]() | Kirchenmusik am Wiener Hof | ||
| Die CD der Stadtpfarrkantorei Bruck wurde am 15. Oktober 2009 | |||
| im Rahmen von Haydn's "Schöpfung" präsentiert. Erhältlich ist sie | |||
| im Stadtmarketingbüro Bruck, im Pfarramt Bruck sowie bei allen Chormitgliedern. | |||
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